Carbon-Gewebe

AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Wir schließen Verträge nur mit unseren AGB ab, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir nicht widersprechen.

1.2 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Alle Vereinbarungen, insbesondere die Annahme uns erteilter Aufträge, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Umfang unserer Lieferpflicht

2.1 Maßgebend ist unsere Auftragsbestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben geben nur Annäherungswerte wieder, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Derartige Angaben, insbesondere Leistungsdaten, Beschreibungen der Arbeitsweise usw. sollen beschreiben was als unsere vertragsmäßige Leistung anzusehen ist. Sie stellen keine zugesicherte Eigenschaft der Ware dar, es sei denn, dies wird in besonderer Weise zum Ausdruck gebracht. An allen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

2.2 Wir behalten uns Änderungen des Liefergegenstandes hinsichtlich Konstruktion und Ausführung in Anpassung an die technische Weiterentwicklung vor.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Fällige Forderungen sind vom Besteller mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen.

3.2 Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur möglich, wenn die Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.3 Ist der Besteller länger als 2 Wochen im Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, werden alle unsere Forderungen gegen den Besteller fällig. Für weitere Lieferungen können wir Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen verlangen.

4. Lieferzeit

4.1 Liefertermine und -fristen gelten annähernd. Ist eine Lieferfrist ausdrücklich als verbindlich vereinbart, beginnt sie zu laufen, sobald über alle Einzelheiten des Vertrages, insbesondere auch hinsichtlich der Ausführung des Liefergegenstandes schriftlich Übereinstimmung besteht. Liefertermine verschieben sich um den Zeitraum, in dem diese Einigung noch nicht besteht. Stellt uns der Besteller zur Ausführung benötigte Unterlagen, z.B. Zeichnungen oder Musterteile für die Konstruktion oder Probematerial für die Erprobung nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder erfüllt er seine vertraglichen Pflichten (z.B. Zahlungspflichten) nicht termingemäß, verschieben sich Lieferfristen bzw. -termine mindestens um den Zeitraum der Verzögerung. Entsprechendes gilt für Änderungen des Liefergegenstandes die der Besteller zu vertreten hat. Hindernisse außerhalb unseres Einflusses (Streik, Betriebsstörung, Verzögerung bei Zulieferungen u.a.) verschieben die Lieferfristen bzw. -termine um den Zeitraum, in dem sie sich auswirken.

4.2 Kommen wir in Verzug kann der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann er vom Vertrag zurücktreten. Dies ist bei der Nachfristsetzung anzudrohen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann nicht verlangt werden.

4.3 Wird unsere Leistung unmöglich und haben wir das zu vertreten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann nicht verlangt werden.

5. Gefahrübergang

5.1 Der Versand erfolgt ab unserem Werk oder Lager auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder wir die Montage übernommen haben. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nicht verpflichtet.

5.2 Wird durch das Verhalten des Bestellers der Versand verzögert, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bzw. Zeichnungen (Vorbehaltsware) vor, bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller befriedigt und wir von allen etwaigen Eventualverbindlichkeiten zugunsten des Bestellers befreit sind. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs des Bestellers erfolgt und dieser das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Besteller tritt hiermit seine Forderungen aus der Vorbehaltsware an uns ab. Bis auf Widerruf ist der Besteller zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt.

6.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen so verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache wird, werden wir Miteigentümer der neuen Sache. Geht unser Eigentum unter, räumt uns der Besteller hiermit Miteigentum an der neuen Sache ein. Er wird die Sache kostenlos für uns verwahren. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich in beiden Fällen nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Verkaufswert der neuen Sache. Für die Veräußerung der neuen Sache gilt Ziff. 6.1 entsprechend, wobei der unserem Miteigentumsanteil entsprechende Teil der Forderung abgetreten wird.

6.3 Übersteigt der Wert der beim Besteller vorhandenen Vorbehaltsware zuzüglich dem Wert der an uns abgetretenen Forderungen die Summe der uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen um mehr als 20% haben wir die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

7. Gewährleistung

7.1 Ist unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft, kann der Besteller nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Aus- und Einbaukosten, die im Zuge der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallen, hat der Besteller zu tragen. Hat uns der Besteller nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere Nachfrist gesetzt oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen. Schadenersatzansprüche sind - unbeschadet Ziffer 7.3 - ausgeschlossen.

7.2 Beruht ein Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Zulieferers, das als abgeschlossene Einheit Bestandteil des Liefergegenstandes geworden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, welche uns gegen den Zulieferer zustehen.

7.3 Fehlt unserer Lieferung oder Leistung eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft, haften wir über den in den Ziffern 7.1 und 7.2 bezeichneten Umfang hinaus im Rahmen des für uns erkennbar gewordenen Zwecks der Zusicherung auch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Unsere Haftung besteht nur in dem Umfang, in dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit dem Eintritt eines solchen Schadens gerechnet werden musste.

7.4 Wir können die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, bis uns der Besteller das vereinbarte Entgelt, abzüglich eines Teiles der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels oder der zugesicherten Eigenschaft entspricht, bezahlt hat.

7.5 Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Besteller einen Mangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nicht innerhalb 5 Arbeitstagen, nachdem er den Mangel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft erkannt hat oder bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können, schriftlich rügt.

7.6 Weitergehende Ansprüche des Bestellers, welche auf Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gestützt werden, bestehen nicht. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadenersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, die unmittelbar oder mittelbar auf Mängel oder Eigenschaften des Liefergegenstandes oder ein damit im Zusammenhang stehendes Verhalten von uns zurückgeführt werden.

8. Bestimmungen für Sondermaschinen

8.1 Handelt es sich um einen auf die besonderen Belange des Bestellers zugeschnittenen Liefergegenstand, den wir in dieser Form für die vom Besteller vorgegebene Zweckbestimmung noch nicht hergestellt haben und ist dies dem Besteller bekannt, gelten die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.

8.2 Ist die Überschreitung von Lieferfristen oder Terminen auf unvorhergesehene Schwierigkeiten konstruktiver oder sonstiger technischer Art zurückzuführen, können wir erst nach Ablauf einer den besonderen Umständen entsprechenden weiteren Frist in Verzug geraten.

8.3 Der Liefergegenstand ist unabhängig von der vereinbarten Leistungsdaten abnahmefähig, wenn er unter Berücksichtigung der jeweiligen technischen Schwierigkeiten des zu verarbeitenden Materials und des wirtschaftlichen Nutzeffektes für den Besteller eine angemessene Leistung erbringen kann. Soweit der abnahmefähige Liefergegenstand hinter den vereinbarten Leistungsdaten zurückbleibt, kann der Besteller Minderung verlangen, soweit dies billig erscheint.

8.4 Haben sich die bei Vertragsabschluss gegebenen oder von uns ohne grobe Fahrlässigkeiten als gegeben angenommenen Voraussetzungen für die Erfüllung des Vertrages, insbesondere auf Grund neuer technischer Erkenntnisse oder Erfahrungen unsererseits, so wesentlich geändert, dass dies wirtschaftlich einer Unmöglichkeit unserer Leistung nahekommt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche seitens des Bestellers sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1 Daten, welche wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit dem Besteller erhalten haben, gleichgültig ob vom Besteller oder einem Dritten, können wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

9.2 Angaben zur Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Transparenzgebot Art. 12 ff DSGVO

Zweckbestimmung

Unser Unternehmen be- und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Aufnahme und auftragsgebundenen Erfüllung von Geschäftsbeziehungen. Betroffen sind alle Datenkategorien zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte auch in Drittländern mit unklarem Datenschutzniveau (i.d.R. Länder außerhalb der EU), die nicht am Geschäftszweck beteiligt sind, erfolgt nicht oder nur dann, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen gem. Art. 5 und 6 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so steht der betroffenen Person gem. Art 12 ff DSGVO und nach Maßgabe von § 32 BDSG das Recht auf transparente Information zu. Grundsätzlich werden nur solche Informationen verarbeitet und genutzt, die zur betrieblichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verarbeitungszweck stehen. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und den § 22 ff BDSG beachtet. Die Be- und Verarbeitung sensibler Daten ist gem. DSGVO ausschließlich unter dem Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes oder bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage gestattet.

Die Rechte Betroffener

Gemäß Art. 15 ff DSGVO haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Be- und Verarbeitung Ihrer Daten.

Weiterhin haben Betroffene gem. Art. 13 Absatz 2 Punkt c DSGVO das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Be- und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Zukunft falls die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO beruht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dabei nicht berührt.

Ein Widerruf sowie die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten hat jedoch in der Regel zur Folge, dass der Zweck, für den die Daten erhoben wurden bzw. werden müssten, nicht erfüllt werden kann. Für die Wahrnehmung der Rechte ist die Schriftform erforderlich. Kontaktieren Sie uns dazu bitte per E-Mail unter info@hightex-dresden.de.

Löschung von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn der Zweck für die Speicherung entfällt und keine Rechtsnorm (z.B. zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist) die Beibehaltung der Daten vorschreibt. Es gelten die Vorgaben des Art. 17 DSGVO in Verbindung mit § 35 BDSG. Sofern die Löschung durch gesetzliche, vertragliche oder handels- bzw. steuerrechtliche Gründe nicht möglich ist, kann eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten auf Wunsch des Betroffenen erfolgen. Für die Wahrnehmung des Rechtes ist die Schriftform erforderlich.

Das Recht des Betroffenen auf Datenübertragbarkeit

Das Unternehmen stellt das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO sicher. Jeder Betroffene hat das Recht eine Kopie seiner pb-Daten in einem üblichen maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten.

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und des BDSG

Hightex Verstärkungsstrukturen GmbH, Hamburger Ring 9, 01665 Klipphausen

Datenschutzbeauftragte des Unternehmens

Astrid Kloss, erreichbar unter: info@kloss-consulting.de.

Beschwerderecht

Jeder Betroffene hat gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Landes. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist unter E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de erreichbar.

10. Sonstige Rechte des Bestellers - Schadenersatzansprüche - Rücktritt vom Vertrag

10.1 Soweit in diesen AGB Schadenersatzansprüche ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies nicht, wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten beruht.

10.2 Soweit über Ziffer 1 hinaus im Einzelfall der Ausschluss oder die Beschränkung von gesetzlichen Rechten und Ansprüchen des Bestellers im Hinblick auf ein besonderes Verschulden von uns, auf die besonderen Belange des Bestellers und die sonstigen Umstände grob unbillig erscheint, haften wir für denjenigen Schaden, mit dessen Eintritt nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge gerechnet werden musste, jedoch nicht mehr als bis zur Höhe des Lieferwertes.

10.3 Im Übrigen sind alle in diesen AGB nicht ausdrücklich genannten Rechte und Ansprüche des Bestellers im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Danach sind insbesondere ausgeschlossen: gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte, Schadenersatzansprüche wegen Verzug, Unmöglichkeit positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubten Handlungen, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag begangen werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für diesen Vertrag und seine Durchführung gilt deutsches Recht.

11.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages nichtig sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen gültig.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz.