Carbon-Gewebe

Einkaufsbedingungen der Hightex Verstärkungsstrukturen GmbH

1. Geltungsbereich

    1. Die Einkaufsbedingungen der Firma Hightex Verstärkungsstrukturen GmbH ansässig Hamburger Ring 9, 01665 Klipphausen, im folgenden „HIGHTEX“ genannt, gelten ausschließlich.

    2. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Lieferanten werden nur anerkannt, wenn HIGHTEX diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.

2. Angebote und Bestellungen

    1. Angebote sind für HIGHTEX unverbindlich und kostenlos einzureichen. Der Lieferant hat sich im Angebot bezüglich Mängel, Beschaffenheit und Ausführung an die Anfrage zu halten und im Falle einer Abweichung ausdrücklich auf diese hinzuweisen. Er ist an sein Angebot 3 Monate gebunden.

    2. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Daten, zur Verfügung gestellten Datenträgern, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Unterlagen – nachfolgend „Informationen“ genannt – behält sich HIGHTEX Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch HIGHTEX zugänglich gemacht werden. Die Informationen sind ausschließlich für die Fertigung und/oder Bearbeitung der Bestellung von HIGHTEX zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.

    3. Unsere Bestellungen und Änderungen oder Ergänzungen zu den bedürfen der Schrift- oder Textform.

    4. Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn Sie uns diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unverändert bestätigen.

3. Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen

    1. Vereinbarte Fristen für Lieferungen und Leistungen sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.

    2. Liefern oder leisten Sie auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht verschuldet haben. Die uns durch Ihren Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung, entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

    3. Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB), behalten wir uns bis zur Schlusszahlung vor.

4. Preise

    1. Die Preise sind Festpreise. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den von Ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.

    2. Die Mehrwertsteuer ist in der Rechnung gesondert auszuweisen.

5. Abwicklung und Lieferung

    1. Unteraufträge dürfen Sie nur mit unserer Zustimmung vergeben, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung marktgängiger Teile handelt. Lieferabrufe sind hinsichtlich der Art und Menge der abgerufenen Ware sowie der Lieferzeit verbindlich. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung.

    2. Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der unsere Bestellnummer sowie die Bezeichnung des Inhaltes nach Art und Menge angibt. Weiterhin sind die in der Bestellung geforderten Unterlagen wie Werkszeugnisse, CoC, Prüfbescheinigungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

    3. Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel in handelsüblicher Einwegverpackung. Bei Verwendung von Mehrweg-Verpackung haben Sie die Verpackung leihweise zur Verfügung zu stellen. Die Rücksendung erfolgt auf Ihre Kosten und Ihr Risiko. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Übernahme der Verpackungskosten einverstanden, sind diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen.

    4. Bei Geräten sind eine technische Beschreibung und eine Gebrauchsanleitung kostenlos mitzuliefern. Bei Softwareprodukten ist die Lieferpflicht erst erfüllt, wenn auch die vollständige (systemtechnische und Benutzer-) Dokumentation übergeben ist.

6. Rechnungen, Zahlungen

    1. Rechnungen sind uns mit separater Post oder per Mail an „rechnung@hightex-dresden.de“ einzureichen, sie müssen unsere Bestellnummer angeben.

    2. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. HIGHTEX bezahlt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die vom Lieferanten beanspruchte Vergütung innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab Rechnungserhalt, netto.

    3. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

    4. Die Abtretung ihrer Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

7. Import- und Exportbestimmungen, Zoll

    1. Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

    2. Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.

    3. Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

8. Gefahrübergang, Abnahme, Eigentumsrechte

    1. Unabhängig von der vereinbarten Preisstellung geht die Gefahr bei Lieferung mit Eingang bei der von uns angegebenen Lieferanschrift auf uns über. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzen unsere Annahmeerklärung nicht.

    2. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorgehalt ist ausgeschlossen.

9. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Untersuchungsaufwand

    1. HIGHTEX ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Anlieferung bei HIGHTEX bei Lieferanten eingeht. Eine Wareneingangskontrolle findet im Hinblick auf offenkundige Fehler statt. Verborgene Fehler rügen wir, sobald diese nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftslaufs festgestellt werden. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge für alle innerhalb von vierzehn Tagen ab Feststellung gerügten Mängel.

    2. Senden wir Ihnen mangelhafte Ware zurück, so sind wir berechtigt, Ihnen den Rechnungsbetrag zurück zu belasten.

10. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

    1. Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf unserer Zustimmung. Während der Zeit, in der sich der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht in unserem Gewahrsam befindet, tragen Sie die Gefahr.

    2. HIGHTEX ist berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Nacherfüllung selbst vorzunehmen, soweit Gefahr im Verzug ist, oder besondere Eilbedürftigkeit besteht, etwa um eigenen Lieferverzug zu vermeiden.

    3. Soweit der Lieferant Pflichten verletzt hat, haftet er HIGHTEX für jegliche Art von Verschulden. Der Lieferant wird darauf hingewiesen, dass er das Recht hat, zu beweisen, dass er seine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

    4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht aus Vertrag oder Gesetz eine längere Gewährleistungsfrist sich ergibt.

    5. Unsere gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.

11. Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln

Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen uns erheben, und erstatten uns die notwendigen Kosten unserer diesbezüglichen Rechtsverfolgung.

12. Beistellung von Material

    1. Von uns beigestelltes Material bleibt unser Eigentum und ist von Ihnen unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von Ihren sonstigen Sachen zu verwahren und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung unserer Bestellung verwendet werden. Beschädigungen am beigestellten Material sind vom Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Der Lieferant haftet gegenüber HIGHTEX für Materialverlust und/oder-Beschädigungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

    2. Verarbeiten Sie das beigestellte Material oder bilden Sie es um, so erfolgt diese Tätigkeit für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der hierbei entstandenen neuen Sachen. Macht das beigestellte Material nur einen Teil der neuen Sachen aus, steht uns Miteigentum an der neuen Sache in dem Anteil zu, der dem Wert des darin enthaltenen beigestellten Materials entspricht.

13. Schutzrechte

Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung und Leistung keine Rechte Dritter, insbesondere Patent- und Urheberrechte verletzt werden. Der Lieferant gewährleistet, dass ein von ihm erbrachtes Werk frei von Rechten Dritter ist und stellt HIGHTEX von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

14. Geheimhaltung

Der Lieferant ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt erst dann, wenn und soweit das in den überlassenen Informationen enthaltene Produktions-/ Geschäftswissen allgemein bekannt geworden ist.

15. Sonstiges

    1. Erfüllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift.

    2. Gerichtsstand ist, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Geschäftssitz der HIGHTEX. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitz in Anspruch zu nehmen.

    3. Es gilt deutsches Recht unter Einschluss des UN-Kaufrechts (CISG), allerdings stets nach Maßgabe des Inhalts dieser Einkaufsbedingungen.

    4. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das sie Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.